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   BVerfG, 23.08.1995 - 1 BvR 568/93   

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https://dejure.org/1995,2637
BVerfG, 23.08.1995 - 1 BvR 568/93 (https://dejure.org/1995,2637)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.1995 - 1 BvR 568/93 (https://dejure.org/1995,2637)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 1995 - 1 BvR 568/93 (https://dejure.org/1995,2637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwere in einem Kündigungsschutzprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Kündigungsschutzprozeß

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3173
  • ZIP 1995, 2010
  • NZA 1996, 616 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 1559
  • NZA-RR 1996, 26
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1995 - 1 BvR 568/93
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 48, 246 [262 f.]; 91, 93 [117 f.]).

    Dadurch schließt es die ehrenamtlichen Richter von einer Entscheidung über die Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde aus, obwohl das Gesetz ihre Mitwirkung daran vorsieht (vgl. BVerfGE 91, 93 [117]).

    Deswegen muß die Abgrenzung zwischen Zulässigkeitsvoraussetzungen und Begründetheitsfragen nach eindeutigen und sachgerechten Kriterien erfolgen (BVerfGE 91, 93 [117]).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1995 - 1 BvR 568/93
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 48, 246 [262 f.]; 91, 93 [117 f.]).

    Die Gewährleistung gilt auch für ehrenamtliche Richter (vgl. BVerfGE 31, 181 [183]; 48, 246 [254 ff.]).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1995 - 1 BvR 568/93
    Durch diese grundrechtsähnliche Garantie wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden insoweit einschlägigen Verfahrensfehler korrigieren müßte (BVerfGE 82, 159 [194]).

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die Einfluß auf den gesetzlichen Richter haben, nur dann, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (BVerfGE 82, 159 [194]).

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 114/71

    Keine Schöffenwahl, solange nicht alle Vertrauenspersonen bestellt sind

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1995 - 1 BvR 568/93
    Die Gewährleistung gilt auch für ehrenamtliche Richter (vgl. BVerfGE 31, 181 [183]; 48, 246 [254 ff.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1995 - 1 BvR 568/93
    Die Auslegung und Anwendung des Arbeitsgerichtsgesetzes bleibt Sache der Arbeitsgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, solange keine Fehler sichtbar werden die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1995 - 1 BvR 568/93
    Der Grundgedanke des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erfordert es, daß der gesetzliche Richter sich möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergibt (BVerfGE 6, 45 [50 f.]; stRspr).
  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZN 575/98

    Divergenzbeschwerde - mehrfache Begründung

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann in solchen Fällen nur dann Erfolg haben, wenn der Beschwerdeführer darlegt, daß sowohl die Haupt- als auch die Hilfsbegründung des anzufechtenden Berufungsurteils eine Divergenz enthalten (Fortführung von BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 1995 - 1 BvR 568/93 - AP Nr. 31 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    Denn die vom Senat unter Einbeziehung der ehrenamtlichen Richter durchgeführte Sachprüfung (vgl. BVerfG Beschluß vom 23. August 1995 - 1 BvR 568/93 - AP Nr. 31 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz) ergibt, daß entgegen den Darlegungen der Beschwerde die anzufechtende Entscheidung keinen tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, der in derselben Rechtsfrage von einem Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte abweicht.

  • BVerwG, 14.03.2000 - 6 PB 23.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Gesetzliche

    In einem solchen Falle würde es ein Überspannen des Darlegungserfordernisses bedeuten, die Zulässigkeit der Divergenzbeschwerde gleichwohl von einer entsprechenden Darlegung zur Vergleichbarkeit abhängig zu machen (vgl. insoweit zur Rspr. des Bundesverfassungsgerichts den Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 1995 - 1 BvR 568/93 - AP Nr. 31 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.10.1997 - 5 Ta 229/97

    Voraussetzungen der Zulassung der nachträglichen Kündigungsschutzklage

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  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.1999 - 3 Ta 41/99

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei fehlender Unterschrift;

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  • VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 24-IV-98
    Dabei setzt Willkür voraus, daß sich die Entscheidung eines Gerichtes bei der Auslegung und Anwendung einer maßgeblichen Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 58, 1 [45], und Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 23.8.1995, 1 BvR 568/93, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 31 zu § 72a ArbGG 1979).
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